Die „EU-Hinweisgeber-Richtlinie“ (Richtlinie EU 2019/1937), auch Whistleblower-Richtlinie genannt, wird in 2022 in nationales Recht umgesetzt werden.
Die Umsetzung in Deutschland in Form des Hinweisgeber-Schutzgesetz (HinSchG) ist bislang noch nicht erfolgt.
Die ATG wird beizeiten ein eigenes Hinweisgebersystem für Beschäftigte, Kunden, Lieferanten und sonstige Dritte einrichten, damit diese (vermeintliche) Missstände im Unternehmen geschützt melden können. Weitere Informationen hierzu finden Sie zukünftig an dieser Stelle.
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