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ATG-Hinweisgebersystem

Die „EU-Hinweisgeber-Richtlinie“ (Richtlinie EU 2019/1937), auch Whistleblower-Richtlinie genannt, wurde 2023 in Form des Hinweisgeber-Schutzgesetz (HinSchG) in nationales Recht umgesetzt.

Da die ATG jedoch die gesetzlich vorgegebene Schwelle von 50 Beschäftigten zur verpflichteten Einrichtung einer internen Meldestelle für Hinweisgeber noch unterschreitet, wird die ATG ggf. erst zu einem späteren Zeitpunkt ein eigenes Hinweisgebersystem für Beschäftigte, Kunden, Lieferanten und sonstige Dritte aufbauen und dann an dieser Stelle bekannt geben.

Bis dahin sei darauf hingewiesen, dass es im Hause ATG bereits heute mit dem Betriebsrat eine neutrale, in Personalangelegenheiten per Gesetz (BetrVG) zur Verschwiegenheit verpflichtete Stelle gibt, an welche sich Beschäftigte bei Bedarf vertrauensvoll wenden können.

Der Betriebsrat ist erreichbar unter:

  • Mail: betriebsrat (at) atg-sicherheitstechnik.de
  • Tel: 0541 9988-0 (nach Mitglied des Betriebsrates fragen bzw. um Rückruf bitten)
  • Nach (telefonischer) Terminvereinbarung auch im persönlichem Gespräch

 

Angehörige von Geschäftspartnern und Außenstehende können sich Unstimmigkeiten oder offenen Fragen zudem jederzeit vertrauensvoll an die Geschäftsleitung wenden.